Berechnen Sie, wann Ihr Elektroauto im Vergleich zu einem Benzinauto rentabel wird, indem Sie MOVES III-Beihilfen und Einkommenssteuerabzüge in Spanien anwenden.
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Spanien verfügt über einen sehr vorteilhaften Steuer- und Subventionsrahmen, um den Kauf von Elektrofahrzeugen (EV) und die Installation einer inländischen Ladeinfrastruktur zu fördern. Dies sind die wichtigsten finanziellen Säulen für Ihre Kalkulation:
Es handelt sich um die Referenz-staatliche Beihilfe. Für Elektro-Pkw wie den BYD Atto 3 gewährt es einen Direktrabatt von 4.500 Euro (dieser erhöht sich auf 7.000 Euro, wenn Sie ein über 7 Jahre altes Verbrennerauto zur Verschrottung abgeben). Denken Sie daran, dass diese Beihilfe in der Einkommensteuererklärung als Kapitalgewinn versteuert wird.
Eine der wirksamsten Steuermaßnahmen in Spanien. Ermöglicht Ihnen den Abzug von 15 %des Kaufwerts des Elektroautos in Ihrer Einkommensteuererklärung, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € der Kaufsumme (d. h. ein direkter Abzug von Ihrer Steuerzahlung von bis zu 3.000 € netto).
Wie beim Auto können Sie 15 %der gesamten Installationskosten und Anschaffung der heimischen Ladestation absetzen Punkt (Wallbox, Verkabelung, Schwarzes Brett und Arbeitskräfte) mit einer maximalen Ausgabenbasis von 4.000 € (was einem zusätzlichen Nettoabzug von bis zu 600 € entspricht).
Elektrofahrzeuge sind in ganz Spanien von der Zulassungssteuer befreit und genießen je nach Gemeinde Ermäßigungen von bis zu 75 % auf die Kraftfahrzeugsteuer (IVTM). Darüber hinaus ist die Wartung von Elektrofahrzeugen (ohne Öle, Motorfilter, Zündkerzen oder Riemen) langfristig etwa 45 % günstiger.